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Engel & Völkers Berlin-Brandenburg MMC
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W-02VTQ9 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Heinz Ziemann
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Zimmer
9Badezimmer
2Wohnfläche
273 m²Gesamtfläche
393 m²Grundstücksfläche
368 m²Zustand
SanierungsbedürftigBaujahr
1869Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Dezentrale Heizung, GasheizungDie Bölschestraße ist die Hauptverkehrsstraße in Friedrichshagen und geprägt durch seine Altbausubstanz, moderne Neubauten und seinen Charakter als Einkaufs- und Flaniermeile. Hier befinden sich zahlreiche Cafés, Restaurants, Modeboutiquen und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Das Kino „Union“ ist begehrter Ort nicht nur bei Cineasten, sondern auch bei vielen Kinofreunden aus der Region. Der schöne Villenvorort Friedrichshagen wurde 1753 vom König Friedrich II gegründet und befindet sich am Nordwestufer des Müggelsees im Bezirk Treptow-Köpenick. Er hat heute ca. 18.000 Einwohner und bietet aufgrund seiner Nähe zum Waldgebiet „Berliner Stadtforst“ und zum Müggelsee einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Die Gegend ist durch zahlreiche Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants in der Bölschestraße geprägt. In der Nähe befinden sich der S-Bahnhof Friedrichshagen (S3) und die Straßenbahnlinien 60/61. Die Berliner City, die Fernbahnhöfe und der Hauptstadtflughafen sind mit S-Bahn, Bus und Straßenbahn gut zu erreichen.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.