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Engel & Völkers Heidelberg
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W-02UG4J – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Dejan Mohl
EV-Immobilien Heidelberg GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
148 m²Zustand
GutBaujahr
1820Energieausweis vorhanden
NeinHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungDas stilvolle, denkmalgeschützte Gebäude aus dem frühen 19. Jahrhundert liegt zentral in der malerischen Altstadt von Heidelberg. In unmittelbarer Nähe befinden sich sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Die Wochenmärkte, Restaurants, Bistros und Antiquitätenhändler sind weitere Bestandteile der außergewöhnlichen und unerreichten Anziehungskraft der Heidelberger Altstadt. Zahlreiche kulturelle Einrichtungen sind neben den Theatern und Museen fußläufig zu erreichen. Dauerparkplätze können in der benachbarten Tiefgarage angemietet werden. Nahezu alle Haltestellen der Bahnen und Busse des öffentlichen Nahverkehrs sind in unmittelbarer Nähe vorhanden, und die nur wenige hundert Meter entfernte Neckarpromenade lädt ein zum Spaziergang oder ist der Ausgangspunkt vieler schönen Ausflüge und Schifffahrten.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EV-Immobilien Heidelberg GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.