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Engel & Völkers Cuxhaven
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W-02WIT4 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Ekin Cem Durmaz
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
5Bedrooms
4Bathrooms
2Living area
201 m²Total surface
201 m²Plot surface
985 m²Condition
GoodParking bays
2Construction year
1984Energy certificate available
YesType of heating
Underfloor Heating, RadiatorEnergy source
Gas heatingEnergy Certificate Type
Consumption certificateFinal Energy Consumption
217.9 kWh/m²aDas Einfamilienhaus liegt im Ferienort Spieka, einem idyllischen Ortsteil der Ortschaft Nordholz in der Einheitsgemeinde Wurster Nordseeküste im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven. Die Lage der Immobilie ist ideal für Naturliebhaber und Erholungssuchende. Der Ort liegt etwa 15 Kilometer südlich der Stadt Cuxhaven, was ihn zu einem perfekten Rückzugsort abseits des Trubels macht, während die Nähe zur Stadt alle Annehmlichkeiten des städtischen Lebens in greifbarer Nähe bietet. Die Autobahn A27 in Richtung Cuxhaven und Bremerhaven ist mit dem PKW innerhalb von etwa zehn Minuten erreichbar, was eine hervorragende Verkehrsanbindung gewährleistet. Diese Kombination aus ruhiger Lage, direkter Nähe zur Natur und guter Erreichbarkeit macht das Einfamilienhaus zu einem idealen Wohnort für alle, die sowohl Entspannung als auch Bequemlichkeit schätzen.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Cuxhavener Straße 97, 27476, Cuxhaven
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.