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Engel & Völkers Ravensburg
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W-02X4IV – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Bernd Stölzle
E u. V Immobilien Bernd Stölzle
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
2Bedrooms
1Bathrooms
1Living area
49 m²Total surface
56 m²Condition
GoodConstruction year
1966Energy certificate available
In progressType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Gas heatingDie Weststadt von Ravensburg bietet eine attraktive Mischung aus urbanem Leben und naturnahem Wohnen. Hier finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und eine ausgezeichnete Nahversorgung mit Supermärkten, Fachgeschäften sowie einem Wochenmarkt jeden Donnerstag, der frische regionale Produkte bietet. Auch Ärzte, Apotheken und andere wichtige Dienstleistungen sind bequem zu Fuß oder mit dem Auto erreichbar. Die Infrastruktur der Weststadt ist hervorragend: Die Busanbindung ermöglicht eine schnelle Verbindung ins Stadtzentrum und die umliegenden Gebiete. Für Pendler bietet die Nähe zur Autobahn A96 eine gute Erreichbarkeit des Bodensees, der nur eine kurze Autofahrt entfernt liegt. Die erhöhte Halbhöhenlage der Weststadt ermöglicht eine wunderbare Sicht auf die Berge, die das Panorama des Allgäus bereichern. Die Wohngegend ist besonders attraktiv für Familien, da sie ein umfangreiches Angebot an Schulen, Kindergärten und Spielplätzen bietet. Der hohe Freizeitwert in der Region Ravensburg wird durch Wanderwege, Sportvereine und Naherholungsgebiete weiter ergänzt, sodass sowohl Erwachsene als auch Kinder hier viele Möglichkeiten haben, aktiv zu sein und die Natur zu genießen.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Die Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, E u. V Immobilien (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).