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Engel & Völkers Reinbek
+49 40 819 78 50
W-02V124 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Karolina Plachecki
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
9Bathrooms
2Living area
250 m²Plot surface
1,586 m²Condition
TopGarages
4Parking bays
4Construction year
1906Energy certificate available
YesEnergy demand
183.2 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateDie Gemeinde Wentorf bei Hamburg liegt im südwestlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg und grenzt an den Hamburger Stadtteil Bergedorf sowie die zum Kreis Stormarn gehörende Stadt Reinbek. Wentorf ein zentraler Ort mit rund 10.000 Einwohnern. Das angebotene Objekt befindet sich in familienfreundlicher Lage. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus Einfamilien- und Doppelhäusern, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Die Entfernung zum Wentorfer Ortskern mit allen Einkaufsmöglichkeiten beträgt nur wenige Minuten. Auch die Hamburger Innenstadt ist in ca. 25 Minuten zu erreichen. Weitere günstige Verkehrsanbindungen stehen in Reinbek und im nahen Bergedorf zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe befinden sich alle allgemeinbildenden Schulen, ebenso Sportmöglichkeiten wie Golf, Tennis, Reiten, Hockey und Freizeitbad außerdem Kulturangebote der Stadt Reinbek wie Theater, Bibliothek oder Volkshochschule.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.