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Engel & Völkers Bamberg
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W-02U8YI – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Niclas Erichreineke
Jakob Immobilien
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
1Bathrooms
1Living area
120 m²Total surface
120 m²Condition
TopEnergy certificate available
YesEnergy source
Gas heating, Long-distance heatingDie ERBA-Insel, das Areal der ehemaligen Baumwollspinnerei Erlangen-Bamberg, hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten, neuen Wohnviertel entwickelt. Zum einen entstanden hier neben dem Gelände der Landesgartenschau von 2012 einige hochwertige Mehrfamilienhäuser mit Blick aufs Wasser. Zum anderen ist die Insel mit der Ansiedlung des vierten und jüngsten Bamberger Universitätsstandortes zu einer beliebten Wohnlage für Studenten geworden. Als Universitätsstadt ist Bamberg in den letzten 10 Jahren prächtig gewachsen. Die Bamberger Altstadt und die Innenstadt sind in ca. 20 Min. fußläufig zu erreichen. Nicht weit entfernt ist auch die bekannte Bamberger Sandstraße mit beliebten Bars und Kneipen. Der angrenzende Stadtteil Gaustadt verfügt über alle notwendigen Einrichtungen für die täglichen Besorgungen, wie Supermärkte, Bäckereien, Metzger, Eisdiele, Restaurants u.v.m. Die Haltestelle des Bamberger Stadtbusses (Linie 906) befindet sich in unmittelbarer Nähe. In Kürze erreichen Sie mit dem Auto das Gewerbegebiet Bamberg Hafen und die Autobahnen A73 und A70. Auch als Naherholungsgebiet zwischen zwei Flussarmen ist die ERBA-Insel zum Inbegriff angenehmen Wohnens und damit zu einer der begehrtesten Wohnlage Bambergs geworden.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten (inkl. MwSt.) (bei Staffelmiete bezogen auf die Durchschnitts-Nettokaltmiete der Vertragslaufzeit) ist mit Abschluss des Mietvertrages verdient und fällig. Jakob Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Mieter (Vertrag zugunsten Dritter, §328 BGB).