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Engel & Völkers Usedom
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W-02VPDD – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Marc Fischer
Ostsee-Immobilien Usedom GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
2Bedrooms
1Bathrooms
1Living area
52 m²Parking bays
1Construction year
1902Energy certificate available
NoType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Gas heatingUsedom – Insel der Vielfalt und der Kontraste: das Meer und die Binnenseen. Die Kaiserbäder Bansin, Ahlbeck und Heringsdorf, vitale Seeheilbäder, beliebt seit der ersten Badesaison im 19. Jahrhundert. Einst Treffpunkt von Aristokratie, Künstlern und Prominenz- heute wiederentdeckt. Im Hinterland die stillen Winkel, intakte Natur und harmonische Idylle. Insgesamt 40 km langer feiner Sandstrand und die Bäderarchitektur machen die Seebäder einmalig und laden zum Flanieren ein. Die eleganten Villen erstrahlen nach ihren Sanierungen heute wieder im Glanz alter Zeiten. Ein Charme, der seinesgleichen sucht. Von Ihrem neuen Appartement gelangen Sie zur Ostsee oder ins Zentrum in 11 Gehminuten. Hier finden Sie Cafés, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Ein weiterer Tipp für eine entspannte Anreise: von Frühjahr bis Herbst wird die Insel von einigen deutschen Großstädten sowie aus der Schweiz und Luxemburg direkt angeflogen. Die Insel Usedom – einfach ein Traum an der Ostsee, der immer noch über ein großes Entwicklungspotential verfügt.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Die Ostsee-Immobilien Usedom GmbH erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).