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Engel & Völkers Saarlouis
+49 6831 4003840
W-02VO9G – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Silvie Wollscheid
JoBa-Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
4Bedrooms
3Bathrooms
2Living area
140 m²Plot surface
2,300 m²Condition
GoodConstruction year
1970Energy certificate available
YesType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Oil heatingNunkirchen ist in Bezug auf die Einwohnerzahl der größte Stadtteil der Stadt Wadern im Landkreis Merzig-Wadern. Nunkirchen liegt zum einen an der Bundesstraße 268 zwischen Trier und Saarbrücken, zum anderen an den Landstraßen nach Weiskirchen und Wadern. Die daraus resultierende hohe Verkehrsbelastung hat eine Infrastruktur zur Folge, die viele andere Orte in ländlichen Regionen vermissen lassen. Der Stadtteil Nunkirchen verfügt unter anderem über Geschäfte des täglichen Bedarfs, eine gute medizinische Versorgung (Ärzte & Apotheke), verschiedene Gastronomieangebote, Bankfilialen, Tankstellen und vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Zudem befinden sich der Kindergarten, die Grundschule und das Berufsbildungszentrum Hochwald ebenfalls in direkter Nähe.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.