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Leinsweiler, Rhineland-Palatinate
Sonniges Grundstück am Südhang in Ortsrandlage mit grandiosem Ausblick
Price
€145,000
Direkt am Ortseingang des beliebten staatlich anerkannten Erholungsorts Leinsweiler an der Weinstraße liegt dieses Hanggrundstück mit südlicher Ausrichtung. Es handelt sich dabei um insgesamt drei Flurstücke mit einer Fläche von ca. 546 m², welche sich von der Weinstraße bis zur Talsenke der Ortschaft erstrecken. So ist auch ein direkter Zugang zum Mehrgenerationenplatz „Sonnenplätzel“ und einem nahen Spielplatz gegeben. Die Flurstücke liegen im bebauten Ortsbereich, umgeben von 1-2 geschossiger Bebauung in offener Bauweise. Wasser und Abwasser sind in der Straße vorhanden, Strom befindet sich in der Nähe. Ein sich auf dem Grundstück befindlicher Freimast (0,4 kV) müsste je nach zukünftiger Nutzung des Grundstücks eventuell umgesetzt werden. Ein Kostenvoranschlag für die Versetzung an die östliche Grundstücksgrenze seitens des Netzbetreibers liegt bereits vor. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt lediglich für einen Teil des südlich gelegenen Gartens vor und betitelt diesen als private Grünfläche. Die straßenseitigen Teile des Grundstücks liegen nicht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans, eine Bebauung ist nach § 34 BauGB, unbeplanter Innenbereich, möglich. Wir empfehlen in Hinblick auf eine mögliche Bebauung eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt.
Object type
Site
Plot surface
546 m²
Your shop
Provider:
Christof Jäger Immobilien GmbH & Co. KG
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Die Provision in Höhe von 3,57 % (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnde und/oder Nachweisende, Christof Jäger Immobilien GmbH & Co. KG und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, §328 BGB). Sofern es sich bei dem vorliegenden Angebot um eine Immobilie entsprechend §656c (1) BGB handelt, hat der Immobilienmakler einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. Auf eine weitere mögliche Doppeltätigkeit des Maklers, sowie eine möglicherweise bestehende Vereinbarung bezüglich §656d (1) BGB wird hiermit hingewiesen. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.