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Engel & Völkers Bonn
+49 228 42 27 70
W-02V6R4 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Birgit Debye
EV Bonn Immobilien Spohr e.K.
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
8Bathrooms
2Living area
264 m²Plot surface
334 m²Condition
Needs RehabilitationConstruction year
1895Energy certificate available
NoType of heating
RadiatorEnergy source
Gas heatingDie Immobilie liegt in einer verkehrsberuhigten Straße im Musikerviertel, welches zu den beliebtesten und damit werthaltigsten Wohnlagen in Bonn gehört. Das citynahe Wohnviertel stellt zusammen mit der Südstadt ein weithin bekanntes städtebauliches und architektonisches Highlight dar. Mit seiner historischen Bausubstanz ist dieser Bereich Bonns heute noch eines der größten zusammenhängenden Wohnviertel aus der Jahrhundertwende in Deutschland. Die hervorragende Versorgungsinfrastruktur wird durch die nahe gelegene Bundesautobahn 565 ergänzt, so dass kurze Wege garantiert sind. Nicht zuletzt grenzt die Weststadt unmittelbar an die Bonner City mit all ihren weit gefächerten Angeboten. Aus dem Zusammenspiel dieser Lagevorteile und der Architektur ergeben sich die Werthaltigkeit und der besondere Charme der Immobilie.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.