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Engel & Völkers Warnemünde
+49 381 510 84 35
W-02V86Z – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Dörte Schümann
First Class Immobilien Rostock GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
4Bedrooms
3Bathrooms
2Living area
100 m²Plot surface
190 m²Condition
GoodGarages
1Parking bays
1Construction year
2000Energy certificate available
YesEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Consumption certificateFinal Energy Consumption
103.4 kWh/m²aDeutsche Seebäder haben schon immer gelockt. Das hier angebotene Reihenendhaus befindet sich im Ortsteil Hohe Düne in direkter Nachbarschaftslage zum beliebten Ostseebad Warnemünde. Freuen Sie sich auf den herrlich breiten Sandstrand, der sich von Markgrafenheide bis nach Diedrichshagen erstreckt. Zum unvergleichlichen Warnemünder Charme gehört die uralte Dorfstraße „Am Strom“ ebenso, wie die eleganten weißen Villen und Hotels in typischer Bäderarchitektur an der Promenade. Rostock und Warnemünde vereinen das Flair der Hansestadt, die Eleganz der Seebäder und die mondäne Yacht- und Wellnesskultur harmonisch. Auf dem weit ausgedehnten Rad- und Wanderwegenetz können Sie das großzügige Waldgebiet der Rostocker Heide erkunden. Das Stadtzentrum von Rostock ist innerhalb von ca. 20 Minuten zu erreichen.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Büro Warnemünde, First Class Immobilien Rostock GmbH, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.