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Engel & Völkers Bamberg
+49 (0)951 299 52 90 10
W-02UNVQ – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Niclas Erichreineke
Jakob Immobilien
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
10Living area
195 m²Total surface
275 m²Plot surface
119 m²Condition
Very goodConstruction year
1907Energy certificate available
YesEnergy demand
367.7 kWh/m²aEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy certificate type
Demand certificateDie Magazinstraße 2d besticht durch ihre herausragende Mikrolage in unmittelbarer Nähe zum Bamberg Hafen Hallstadt. Die historische Straße repräsentiert mit einer 1.200-jährigen Handelstradition das Tor zur Welt in Bamberg. Autofahrer schätzen die optimale Anbindung an die Autobahnauffahrt A70 und das Bamberger Kreuz, während Fußgänger und Busreisende bequem vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs erreichen können. Die Ottokirche und die unmittelbare Nähe zur Innenstadt und zum Hauptbahnhof verleihen der Magazinstraße 2d zusätzlich eine charmante Lage, eingebettet in das Weltkulturerbe und Wirtschaftszentrum von Bamberg. In dieser lebendigen Umgebung profitieren Bewohner von einem breiten Spektrum an Freizeitmöglichkeiten, Sportangeboten, kulturellen Highlights und einer ausgezeichneten Nahversorgung, die Supermärkte, Apotheken, Metzgereien, Bäckereien, Ärzte, Banken und diverse gastronomische Einrichtungen umfasst.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Courtage ist in Höhe von 6 % zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jakob Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.