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Nieblum, Schleswig-Holstein
Eine Rarität mit Baugenehmigung am Ortsrand von Nieblum
Price
€1,290,000
Unbebaute Grundstücke gibt es nur noch selten. Große Baugrundstücke in guter Ortslage von Nieblum so gut wie nie. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Idee von einem attraktiven Wohnhaus inkl. Gartengestaltung zu realisieren. Die aktuelle Planung sieht ein Einfamilienhaus der Nieblumer Architektin Holle Paulsen vor. Änderungen und Ergänzungen sind möglich. Für weitere Details sprechen Sie uns gerne an.
Object type
Site
Plot surface
1,646 m²
Nieblum ist zweifellos das schönste Dorf auf der Insel Föhr. Für seinen ganz besonderen Charme wurde das Dorf bereits mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. Nicht ohne Grund zieht es alle Besucher hierher, um die reizvollen Kapitänshäuser, die imposante Kirche und die "sprechenden" Grabsteine zu bewundern. Es ist die perfekte Mischung aus prächtigen Lindenalleen, Kopfsteinpflasterstraßen, liebevoll restaurierten Kapitänshäusern und üppigen Rosengärten, die das staatlich anerkannte Seebad Nieblum so einzigartig machen. Erkunden Sie den Ortskern, entdecken Sie die Meere, das Haus des Gastes, die Nähe zum Strand, das abwechslungsreiche Gastronomieangebot und stöbern Sie durch die kleinen Läden, die zum Bummeln und Entdecken einladen. Willkommen in Nieblum
Your shop
Provider:
HC Horst Christophersen - Föhr-Amrumer Immobilien e.K.
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.