Variable Hallen- und Büroflächen in Hilden
- 155 m² Total surface
- 155 m² Office surface
Description
-Gesamtfläche ca. 30.000 m², davon ca. 19.000 m² Hallenfläche und 4.300 m² Bürofläche -Die Hallen verfügen entweder über ebenerdig befahrbare Sektionaltore, haben Rampenandienung mit Überladebrücken oder beides -Deckenhöhe von bis zu 6,40 m UKB -Die freien Büroflächen verfügen primär über eine Standard-Büroausstattung inkl. Kabelkanälen, Anschlussmöglichkeiten für moderne Bürokommunikation, abgehängten Decken, Nadelfilzböden, Teeküche und getrennten Sanitäranlagen -Die Übergabe erfolgt auf Wunsch renoviert -Es handelt sich um "ab"-Preise MAKLERCOURTAGE Ein Maklervertrag mit EVC Rheinland GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklerleistungen auf der Grundlage des vorliegenden Exposés zustande. Sollte die von uns nachgewiesene Mietgelegenheit für die im Exposé bezeichnete Fläche bereits bekannt sein, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Die vom Mieter zu zahlende Maklercourtage ist verdient und fällig mit Mietvertragsabschluss. Sie beträgt bei einer Vertragslaufzeit bis zu 60 Monaten drei Monatsmieten und bei einer Laufzeit von 61 Monaten und mehr vier Monatsmieten. Dem Mieter vertraglich eingeräumte Options- oder Vormietrechte auf zusätzliche Mietzeiten und/oder Mietflächen werden unabhängig von Dauer, Flächengröße und Ausübungszeitpunkt jeweils mit einer zusätzlichen Maklercourtage in Höhe von einer Monatsmiete berechnet. Die Monatsmiete versteht sich als die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete, wobei mietfreie Zeiten unberücksichtigt bleiben. Ist eine Staffelmiete vereinbart, gilt die Durchschnittsmiete bezogen auf die Vertragslaufzeit als Bemessungsgrundlage. Alle Angaben zur Maklercourtage verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. RECHTLICHE HINWEISE Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer gerne zur Verfügung. Die Besichtigung kann jederzeit nach Vereinbarung mit einem unserer Mitarbeiter/ Beauftragten erfolgen. An dieser Stelle weisen wir noch einmal ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. G-11800927_009
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