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Engel & Völkers St.Peter-Ording
04863 970 90 10
W-02TMRD – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Philippe van Taylor
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
10Bedrooms
5Bathrooms
4Living area
390 m²Total surface
1,334 m²Plot surface
16,457 m²Garages
2Construction year
1883Energy certificate available
YesEnergy demand
178.3 kWh/m²aEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateDie Gemeinde Kirchspiel Garding liegt 12 km östlich von St.Peter-Ording auf der Halbinsel Eiderstedt im Kreis Nordfriesland. Eine Region die von weitläufiger unberührter Natur und vielen wunderschönen Häusern in Alleinlage geprägt wird. In nur 2,6 km Entfernung erreichen Sie das Städtchen Garding.Wunderschöne kleine Gassen, Kopfsteinpflaster und die typische nordische Architektur prägen diese Kleinstadt. Garding zählt zu einem der kulturellen Anlaufpunkte der Region Eiderstedt. Jedes Jahr wird in den Sommermonaten ein bekanntes Musikfestival veranstaltet sowie einer Vielzahl von Lesungen und Führungen. Einkaufsmöglichkeiten, zahlreiche Restaurants, Cafés und individuelle Boutiquen, sowie Ärzte, Kindergärten und Schulen lassen keine Wünsche offen. Über die B 202 und die direkte Anbindung an den Bahnverkehr bietet Garding den perfekten Ausgangspunkt für jegliche Aktivitäten in dieser Region.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.