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Engel & Völkers Aschaffenburg
+49 6021 58 01 480
W-02V946 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Andreas Schulz
Dr. Ahner & Freyler Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
9Bedrooms
5Bathrooms
3Living area
142 m²Plot surface
335 m²Condition
Needs RehabilitationGarages
1Construction year
1939Energy certificate available
YesEnergy demand
195 kWh/m²aEnergy certificate type
Demand certificateSchweinheim ist mit ca. 10.700 Einwohnern der zweitgrößte eingemeindete Stadtteil Aschaffenburgs und ist nach dem Godelsberg mit eines der werthaltigsten Wohngebiete Aschaffenburgs. Dementsprechend sind Häuser in Schweinheim sehr begehrt. Am Rande des Spessarts gelegen gilt der Ortsteil als attraktive Wohnlage besonders für Familien und Pendler ins Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt Flughafen ca. 37 Minuten entfernt). Schweinheim ist umgeben von teilweise bewaldeten Bergen. Die Schweinheimer Höhe im Norden, Erbig im Westen, Hochebene im Süden und Stengerts im Osten bieten jede Möglichkeit an Freizeitaktivitäten. Hervorzuheben sind sowohl die sehr gute Infrastruktur mit umfassenden Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen als auch die unmittelbare Nähe zur Innenstadt mit weiterführenden Schulen.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Dr. Ahner & Freyler Immobilien GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.