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Engel & Völkers Kiel
+49 431 2400 260
W-02TDHN – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Jens-Peter Conrads
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
4Bedrooms
1Bathrooms
1Terrace surface
9 m²Living area
72 m²Garages
1Parking bays
1Construction year
2023Energy certificate available
YesEnergy demand
9.5 kWh/m²aType of heating
Underfloor HeatingEnergy source
Heat pumpEnergy Certificate Type
Demand certificateWendtorf liegt östlich der Kieler Außenförde und mitten in der wunderschönen Probstei. Den Hafen "Marina Wendtorf" erreichen Sie bereits nach einem 10-minütigen Spaziergang. Die Seebrücke in Stein mit dem Strand liegt nur ca. 1,4 km entfernt. Hier finden sich zahlreiche Möglichkeiten für Wassersportler und Sonnenanbeter. Das Vogelschutzrevier sowie die Naturschutzgebiete Bottsand und Barsbeker See sind erholsame Ausflugsziele direkt in Ihrer Nähe. Ein Bäcker und ein Frischemarkt liegen nur 300 m entfernt. Weiterhin finden Sie in der Umgebung Restaurants, einen Sportverein sowie Spielplätze. Die nächstgrößeren Orte Laboe und Schönberg erreichen Sie in ca. 10 Minuten mit dem Auto. Hier finden Sie weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Kindergärten. Die Landeshauptstadt Kiel liegt ca. 20 km entfernt.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.