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Löbervorstadt, Erfurt
Renovierte 2-Zimmer-Wohnung im Musikerviertel
Price
€144,500
In einer der beliebtesten Wohngegenden von Erfurt, der Löbervorstadt, können Sie kulturelle Vielfalt, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und eine sehr gute Infrastruktur hautnah erleben. Die Löbervorstadt ist eine der historischen Vorstädte der Landeshauptstadt. Zudem beherbergt der flächenmäßig größte Stadtteil den Steigerwald, sowie ausgedehnte Grün- und Parkanlagen. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, der Hauptbahnhof, Banken, zahlreiche Arztpraxen, Kindertagesstätten und Schulen befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Die berühmte Erfurter Altstadt ist ebenfalls in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Diese gut geschnittene Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist Bestandteil einer baulichen Gesamtanlage, welche aus einem Ensemble schöner Gründerzeitvillen und Mehrfamilienhäusern besteht. Ein Wohnzimmer mit offenem Küchenbereich, ein Schlafzimmer, ein Bad mit Dusche, ein kleiner Abstellraum und der Flur verteilen sich auf ca. 52 m². In den Wohnräumen und im Flur wurde vor kurzem neues Laminat verlegt, das innenliegende Bad mit Dusche ist gefliest. Die Wände wurden ebenfalls im Rahmen der Renovierungsarbeiten frisch geweißt. Der zur Wohneinheit zugehörige Kellerraum bietet ausreichend Abstellfläche. Die Wohnung ist bereits freigezogen und eignet sich dadurch zur Eigennutzung aber auch sehr gut als Kapitalanlage. Wir freuen uns auf Ihr Interesse! Ein Energieausweis ist nicht erforderlich, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Object type
Flat
Condition
Good
Rooms
2
Living area
52 m²
Energy certificate available
In progress
Type of heating
Radiator
Energy source
Gas heating
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Your shop
Provider:
EV Immobilien GmbH Jena
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Gemäß den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen dürfen wir bei einer Tätigkeit sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite jeweils nur Courtagen in gleicher Höhe verlangen. Da wir bzgl. des angebotenen Objektes sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite tätig werden, werden wir sowohl der Verkäufer- als auch der Käuferseite jeweils eine Courtage i. H. v. 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (in jeweils geltender Höhe berechnen; aktuell beträgt die Umsatzsteuer 19 %, sodass die Courtage insg. brutto 3,57 % des Kaufpreises beträgt). Diese Courtageansprüche unsererseits sind jeweils (der Verkäufer- und der Käuferseite gegenüber) verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzgl. des angebotenen Objektes. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.