Get personal advice
Engel & Völkers Fehmarn
04371 8879030
W-02V8P5 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Rüdiger Müntz
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
3Bedrooms
2Bathrooms
1Living area
110 m²Plot surface
550 m²Condition
Very goodGarages
2Parking bays
2Construction year
2009Energy certificate available
YesEnergy demand
126 kWh/m²aEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateRuhig - in einer der schönsten Straßen Fehmarns und zugleich die Nähe zum Zentrum und Hafen von Burg. Bäcker, Ärzte, Friseure, Gastronomie und Einzelhändler sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß erreichbar. Der Inselhauptort Burg ist mit ca. 6.000 Einwohnern der Mittelpunkt der Insel Fehmarn. Er bietet sowohl Einheimischen wie auch Urlaubern eine hohe Lebens- und Wohnqualität. Alle Geschäfte und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind vorhanden. Die historische Altstadt, die vielfältige Gastronomie und das große Serviceangebot machen Burg zur Wahlheimat vieler Insulaner. Der Hafen Burgstaaken und der Südstrand liegen in unmittelbarer Nähe des Objektes. Des Weiteren lassen sich auch alle anderen Strände Fehmarns und die landschaftlich schöne Umgebung mit Feldern und Wiesen von hier aus gut erreichen.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.