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Westerwanna, Wanna
Baugrundstück in bevorzugter Lage von Wanna
Price
€79,000
In einer bevorzugten Lage in Wanna liegt dieses charmante Baugrundstück, das noch nicht erschlossen ist. Mit einer Fläche von etwa 1.500 m² bietet es vielfältige Möglichkeiten für Ihr Bauvorhaben. Ein eigens erstellter Bebauungsplan regelt die Nutzungsmöglichkeiten dieses Grundstücks wie folgt: -Mischgebiet (MI) -Offene Bauweise -Grundflächenzahl: 0,4 -Geschossflächenzahl: 0,4 -Anzahl der Vollgeschosse: ll Für alle geplanten Bauvorhaben ist eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde erforderlich. Das zentral gelegene Grundstück grenzt an Felder und bietet einen freien Blick ins Grüne. Hier können Sie abseits des hektischen Alltags ein idyllisches und ruhiges Leben inmitten der Natur genießen. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gerne zeigen wir Ihnen dieses Baugrundstück im Rahmen einer Besichtigung!
Object type
Site
Plot surface
1,500 m²
Wanna ist eine Ortschaft im Landkreis Cuxhaven und liegt zentral im Elbe-Weser-Dreieck. Wanna ist flächenmäßig eine der größten Gemeinden Niedersachsen. Sämtliche für den täglichen Bedarf notwendigen Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte und Apotheken sowie eine Grundschule und eine Kita sind zügig im Ort oder in den Nachbarortschaften erreichbar. Des Weiteren ist eine sehr gute Anbindung durch die A27 Richtung Bremen und Bremerhaven sowie die B73 Richtung Hamburg und Cuxhaven gegeben.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.