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Engel & Völkers Elmshorn
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W-02VPY3 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Katrin Rex
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
8Bathrooms
3Living area
343 m²Plot surface
4,010 m²Construction year
2018Energy certificate available
YesEnergy demand
116.1 kWh/m²aEnergy Certificate Type
Demand certificateGroß Nordende ist eine Gemeinde mit ca. 825 Einwohnern im Westen des Kreises Pinneberg in Schleswig-Holstein. Die Gemeinde liegt an der B 431 zwischen Elmshorn (ca. 10 Autominuten) und Uetersen (ca. sechs Autominuten). Über die A 23 ist die Hamburger Innenstadt in ca. 40 Autominuten erreichbar. Ein Anschluss an die Bahnlinie Hamburg-Westerland bzw. Hamburg-Kiel ist in Elmshorn oder im ca. 6 km entfernten Tornesch gegeben. Die Nacherholungsgebiete Liether Moor und Liether Stadtwald sowie das Naturschutzgebiet Liether Kalkgrube im benachbarten Klein Nordende sorgen für eine gute Wohnqualität. Der Ortskern, der hauptsächlich aus gepflegten Einfamilienhäusern besteht, ist umgeben von reizvollen Grünflächen, die dem Landschaftsschutz unterliegen. Zwei Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen können in Elmshorn oder Uetersen besucht werden. Einkaufsmöglichkeiten sind im direkt an die Gemeinde angrenzenden Supermarkt vorhanden.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.