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Pronstorf, Schleswig-Holstein
Ein schönes Grundstück, um Ihre Träume zu verwirklichen
Price
€130,000
Sie möchten sich den Traum von einem nach Ihren Vorstellungen errichtetem Eigenheim verwirklichen und suchen noch ein schönes Fleckchen Erde dafür? Dann könnte dieses Grundstück genau das Richtige für Sie sein! Umgeben von herrlicher Naturlandschaft liegt dieses 1,354m² große Grundstück Die Satzung des Ortsteils Eilsdorf sieht Einfamilienhäuser mit jeweils höchstens zwei Parteien vor. Flurstück 34/7 = ca. 1354 m² = 130.000 €
Object type
Site
Plot surface
1,354 m²
Am südlichen Rand der „Holsteinischen Schweiz“ umgeben von Feldern und Weiden liegt Eilsdorf, ein Ortsteil der Gemeinde Pronstorf. Etwa 160 Einwohner leben in der Nachbarschaft. Durch den in nur wenigen Fahrminuten entfernten Anschluss an die A20, sind Bad Segeberg, Lübeck und die A1 schnell zu erreichen. Grundschule und Kindergarten befinden sich im Nachbardorf Goldenbek, welcher in nur 5 Autominuten entfernt liegt. Weiterführende Schulen in Bad Segeberg sind mit dem Schulbus zu erreichen. Für Naherholung sorgen die umliegenden Wälder und insbesondere der Wardersee. Im benachbarten Westerrade befindet sich ein kleiner Lebensmitteleinzelhandel mit Getränkemarkt. In der Kreisstadt Bad Segeberg, welche ca. 20 Autominuten entfernt ist, gibt es weitere Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken sowie weiterführende Schulen.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.