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Engel & Völkers Bad Nauheim
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W-02Q9J2 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Nicole Klatte
EV Immobilien Bad Nauheim - Taunus GmbH & Co. KG
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
6Living area
185 m²Condition
Very goodGarages
1Parking bays
1Construction year
1893Energy certificate available
NoType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Gas heatingBad Nauheim als Lebensmittelpunkt bietet Jung und Alt eine sehr hohe Lebensqualität. Zum einen ist das Kultur- und Freizeitangebot durch den laufenden Kurbetrieb exzellent – zum anderen glänzt Bad Nauheim mit seiner eindrucksvollen Architektur sowie den zahlreichen Parks und Grünflächen. Strategisch wertvoll liegt Bad Nauheim direkt an der Umgehungsstraße B3 sowie an der Autobahn A5. Im Stadtkern reihen sich prächtige Stadtvillen und Jugendstilbauten aneinander. Die gewachsenen Wohngebiete der Kernstadt und die der fünf Ortsteile Bad Nauheims bieten neben den Neubaugebieten attraktive Nachbarschaften welche bei ortsansässigen Familien und auch Pendlern aus dem Rhein-Main-Gebiet äußerst begehrt sind. Bad Nauheim verfügt über ein hervorragendes Bildungsangebot für Ihre Kinder, von der Kita bis zur weiterführende Schule. Über ein reges Vereinsleben sind auch die Jüngsten bestens versorgt. Bei der medizinischen Versorgung fehlt es an Nichts.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Maklervertrag mit uns und/ oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EV-Immobilien Bad Nauheim-Taunus GmbH & Co.KG und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.