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Engel & Völkers Timmendorfer Strand
W-02URIZ – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Nina Samelke
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
5Bedrooms
3Bathrooms
2Living area
152 m²Total surface
416 m²Plot surface
265 m²Garages
2Garages
1Parking bays
2Construction year
1904Energy certificate available
NoEnergy source
Gas heatingDie Villenhälfte liegt in der ersten Reihe zum Wasser und überzeugt durch eine ruhige und malerische Umgebung, nur wenige Schritte vom Strand entfernt. Umgeben von grünen Bäumen und gepflegten Gärten bietet es einen idyllischen Rückzugsort mit Blick auf die Ostsee. Die Straße ist von historischen Gebäuden gesäumt und strahlt einen einzigartigen Charm aus. Annehmlichkeiten des alltäglichen Lebens sind in wenigen Minuten in der Umgebung vorhanden. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Restaurants, die eine Vielzahl an kulinarischen Genüssen bieten. Von gemütlichen Cafés über exquisite Fine-Dining-Lokale bis hin zu lebhaften Bistros ist für jeden Geschmack und Anlass etwas dabei. Gäste haben die Möglichkeit, lokale Spezialitäten sowie internationale Küche zu entdecken und sich von der Vielfalt der gastronomischen Szene inspirieren zu lassen. Die Autobahn 1 ist ca. 15 min mit dem Auto entfernt und bietet somit eine sehr gute Anbindung an die umliegenden Städte.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.