Get personal advice
Engel & Völkers Husum
+49 4841 99 890 10
W-02W2M3 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Inke Marie Buchloh-Duwe
EuV Wohnen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
6Bedrooms
3Bathrooms
3Living area
210 m²Plot surface
2,001 m²Condition
GoodGarages
1Parking bays
3Construction year
1994Energy certificate available
YesType of heating
Underfloor Heating, RadiatorEnergy source
Gas heating, Solar heating, Underfloor heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateAls Ortsteil von Husum liegt der idyllische Luftkurort Schobüll als einziger an der Schleswig-Holsteinischen Nordseeküste ohne Deich direkt am Meer. So hat man einen herrlichen Blick auf die Husumer Bucht. Auf dem „Schobüller Berg“ mit seinen Wald- und Heideflächen findet man die Ruhe der Natur. Dennoch sind Einkaufs-Möglichkeiten für den täglichen Bedarf und gute Restaurants nicht weit entfernt. Das Zentrum von Husum ist in fünf Minuten mit dem Auto erreichbar und bietet alle Annehmlichkeiten einer kleinen Kreisstadt, die als alte Hafenstadt auch geschichtlich einiges zu bieten hat. Schobüll ist daher eine äußerst begehrte Wohngegend: Erholung pur und doch nah am Geschehen.
With a portfolio of more than 550 banks, we help you find the perfect financing fit for you at the best possible terms.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.