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Engel & Völkers Aschaffenburg
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Maximilian Maschuw
Dr. Ahner & Freyler Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Plot surface
342 m²Westerngrund ist eine malerische Gemeinde im Landkreis Aschaffenburg in Bayern und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen. Eingebettet im Naturpark Spessart, bietet Westerngrund eine harmonische Mischung aus ländlichem Charme und naturnaher Idylle. Die Umgebung ist geprägt von weitläufigen Wäldern, sanften Hügeln und idyllischen Wanderwegen, die zu ausgedehnten Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Durch die naturnahe Lage genießen Bewohner und Besucher eine hohe Lebensqualität mit frischer Luft und einer ruhigen Atmosphäre, fernab vom Trubel der Großstadt. Westerngrund verfügt über eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz. Die nächstgelegenen größeren Städte sind Aschaffenburg und Hanau, die beide in etwa 30 bis 45 Minuten mit dem Auto erreichbar sind. Hier findet man eine breite Palette an Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen Angeboten und weiteren städtischen Annehmlichkeiten. In der Gemeinde selbst gibt es einige kleinere Geschäfte für den täglichen Bedarf, lokale Handwerksbetriebe sowie gemütliche Gasthäuser, die regionale Spezialitäten anbieten. Die Einwohner schätzen die Gemeinschaft und das familiäre Miteinander, das den Ort besonders liebenswert macht.
Non binding, free of charge consulting
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Dr. Ahner & Freyler Immobilien GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.