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Engel & Völkers Biberach an der Riß
+49 7351 539239 0
W-02WF9Y – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Dieter Huber
Jochen Rehm
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
5.5Bedrooms
4Bathrooms
1Living area
129 m²Total surface
151 m²Plot surface
163 m²Condition
GoodGarages
1Construction year
1990Energy certificate available
YesEnergy demand
171.9 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Gas heating, Stove heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateWillkommen in Bad Buchau am Federsee! Die Stadt mit ihren 4.200 Einwohnern bietet eine angenehme und komfortable Umgebung zum Wohnen, Leben und Arbeiten. Hier erwarten Sie einzigartige Naturerlebnisse, vielfältige Gewerbebetriebe, Einzelhandel, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Gastronomie und vieles mehr. Bad Buchau, eine Kurstadt an der Oberschwäbischen Barockstraße und der Schwäbischen Bäderstraße im Herzen Oberschwabens, liegt zwischen der Kreisstadt Biberach und der Kurstadt Bad Saulgau. Bekannt für seine natürlichen Heilmittel, das Moor und das Thermalwasser, bietet die Stadt eine einzigartige Verbindung zu einer idyllischen Landschaft mit dem Naturschutzgebiet des Federsees. Das Federseebecken bietet neben dem bekannten Federseerundwanderweg zahlreiche weitere Spazier-, Wander- und Radwege. Naturliebhaber können auf den nahe gelegenen Bussen, den höchsten Berg der Region, fahren und von dort aus einen herrlichen Blick über ganz Oberschwaben genießen. Das charmante Häuschen selbst liegt am Rande des Bad Buchauer Stadtzentrums, sodass Sie alles bequem zu Fuß oder in unmittelbarer Nähe erreichen können.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Bürgerturmstraße 21, 88400, Biberach
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme oder Unterschrift des Objektnachweises) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.