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Engel & Völkers Esslingen
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Larissa de Brauwer
EV Esslingen GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Plot surface
1,199 m²Der Stadtteil Hegensberg befindet sich ruhiger Halbhöhenlage im Osten von Esslingen. Mit seinen ca. 2.900 Bürgern zählt Hegensberg zu einem der kleineren Stadtteile. Esslingen selbst ist mit seinen ca. 94.000 Einwohnern die größte Kommune im Landkreis Esslingen und ein wichtiger Wirtschaftsstandort in der Region. Neben den umfangreichen Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt von Esslingen bietet der Stadtteil Oberesslingen - unweit von Hegensberg, diverse Geschäfte und Läden für den täglichen Bedarf. Die günstige Lage bietet kurze Fahrzeiten in die Innenstadt sowie eine schnelle Anbindung in alle Richtungen. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel sorgen für eine unkomplizierte und schnelle Verbindung zur Innenstadt. Die Lage des Stadtteils sticht vor allem durch sein breites Angebot an Naherholungsmöglichkeiten hervor. Dazu gehören Freibäder, Skateparks, Eisstadien, Tierparks, Sportvereine und einiges mehr. Der Stadtteil Kimmichsweiler, der bis Anfang des 20. Jahrhunderts noch zu Hegensberg gehörte und direkt an diesen anliegt, bietet schöne Spazier- und Radwege, Panoramawege und auch geschichtlich interessante Erkundungsmöglichkeiten wie der hochmittelalterliche Gutshof. Diverse Gastronomie runden das Angebot in Hegensberg ab.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.