Get personal advice
Engel & Völkers Saarlouis
+49 6831 4003840
W-02P5D5 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Silvie Wollscheid
JoBa-Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
10Bathrooms
2Living area
200 m²Plot surface
762 m²Condition
GoodGarages
1Construction year
1930Energy certificate available
YesEnergy demand
271 kWh/m²aEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateDieses Objekt befindet sich in zentraler Lage im Luftkurort Weiskirchen, Ortsteil Konfeld im Landkreis Merzig-Wadern. Die Anbindung nach Trier, Luxemburg und Frankreich ist ideal. Die Gemeinde Weiskirchen bietet sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, ein großzügiges Gastronomieangebot und verfügt durch die Hochwald-Klinik und zahlreiche Fachärzte über gute medizinische Versorgung. Kindergärten und Schulen sind ebenfalls in der Nähe. Zudem bietet der Landkreis Merzig-Wadern einen einzigartigen Freizeit-und Erholungswert. Premiumwanderwege (Saar-Hunsrück-Steig), der Stausee Losheim oder zahlreiche Freizeiteinrichtungen sorgen für eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.