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Engel & Völkers Limburgerhof
+49 6236 69 30 88 0
W-02X00Q – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Sebastian Froch
Landhaus-Pfalz Immobilienservices GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
7Bathrooms
1Living area
183 m²Plot surface
333 m²Condition
Needs RehabilitationGarages
1Parking bays
1Construction year
1962Energy certificate available
YesEnergy demand
428.62 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Oil heatingEnergy certificate type
Demand certificateSchifferstadt ist eine Gemeinde mit ca. 20.000 Einwohnern im Herzen der Vorderpfalz. In der Mitte zwischen Speyer und Ludwigshafen bietet Schifferstadt eine hervorragende Infrastruktur mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzten und direkter S-Bahn-Anbindung Richtung Ludwigshafen/ Mannheim, Neustadt/ Kaiserslautern und Speyer/ Karlsruhe. Verkehrsgünstig gelegen an der B9 und an der A61 erreicht man Speyer, Ludwigshafen/Mannheim in knapp 15 Autominuten. Nähere Informationen zu Schifferstadt erhalten Sie unter http://www.schifferstadt.de. Bedarfsausweis: Endenergiebedarf kWh/(m²*a): 428.62, Energieverbrauch für Warmwasser enthalten, Ölheizung, Baujahr: 1962, Energieklasse: H
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer within a short time
All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.