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Wohnflächenberechnung – so geht’s richtig!

Wer auf der Suche nach einer neuen Immobilie ist oder gar selbst sein Eigentum verkaufen möchte, wird häufig auf Begriffe wie Wohnfläche oder Grundfläche treffen. Doch was genau wird mit diesen Begriffen überhaupt bezeichnet und wo liegt der Unterschied? In diesem Artikel möchten wir rund ums Thema Wohnfläche aufklären und zeigen Ihnen, wie Sie berechnet wird.

Was gehört zur Wohnfläche?

Was genau zur Wohnfläche gehört, ist in Deutschland in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt. Um den genauen Quadratmeterpreis einer Immobilie zu ermitteln, ist eine präzise Berechnung unerlässlich. Jedoch gehören laut Wohnflächenverordnung nicht alle Räume einer Immobilie zur Wohnfläche. So umfasst die Wohnfläche lediglich die Grundfläche der Räume, die ausschließlich zur Wohnung oder dem Haus gehören. Vereinfacht gesagt:

Zur Wohnfläche gehören:

✓ Sämtliche nach allen Seiten geschlossene Räume wie Wohnzimmer, Küche, Bad etc.

✓ Wintergärten

✓ Schwimmbäder

✓ Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen

Diese Räume zählen also zur Wohnfläche, wenn diese ausschließlich zur Wohnung oder dem Haus gehören. Umgekehrt bedeutet das, dass folgende Flächen nicht zur Wohnfläche gezählt werden:

Zur Wohnfläche gehören nicht:

✘ Kellerräume

✘ Abstellräume

✘ Waschküchen

✘ Bodenräume

✘ Trocken- und Heizungsräume

✘ Garagen

✘ Geschäftsräume

Die Wohnfläche berechnen

Obwohl also relativ eindeutig geregelt ist, was als Wohnfläche zählt und was nicht, ist die Wohnflächenberechnung vergleichsweise komplex. Denn nicht alle Räumlichkeiten fließen bei der Berechnung zu gleichem Anteil in die Gesamtwohnfläche mit ein. Die Art und auch die Höhe eines Raumes sind hierbei von Bedeutung:

Räume mit einer lichten Höhe von zwei Metern fließen zu 100 % in die Gesamtwohnfläche mit ein. Ist die Decke eines Raum zwischen einem und zwei Metern hoch, zählt die Fläche nur noch zu 50 % in die Wohnfläche mit ein. Räume, die weniger als einen Meter hoch sind, werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt. Das ist beispielsweise bei Dachgeschosswohnungen der Fall, die über entsprechende Dachschrägen verfügen.

Wie oben beschrieben zählen auch Außenbereiche wie Terrassen, Loggien oder Balkone zur Wohnfläche. Diese fließen aber nur noch mit 25 % ihrer Fläche in die Berechnungen mit ein. Dieser Wert kann allerdings auf bis zu 50 % angehoben werden, wenn diese eine außerordentliche bauliche Qualität aufweisen. Die Wohnfläche von Wintergärten und Schwimmbädern wird dagegen immer mit 50 % berechnet. Einzige Ausnahme: Wenn solche Räume beheizt sind, wird die Fläche zu 100 % in der Gesamtwohnfläche berücksichtigt.

Wohnflächenberechnung: Im Zweifelsfall Experten fragen

Wer bei der Berechnung der Grundfläche auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich im Zweifelsfall den Rat eines Experten hinzuziehen. Ihre Engel & Völkers Immobilienmakler helfen Ihnen gerne im Zuge der Immobilienbewertung auch dabei, die Wohnfläche korrekt zu berechnen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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