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Mietpreiserhöhung und -überhöhung in Essen: Was Sie wissen sollten
Immobilien in Essen werden aufgrund der zahlreichen Qualitäten, von denen Anwohner und Zuziehende in der Ruhrmetropole profitieren, auch in 2023 nachgefragt. Während die Kaufpreise in Essen aktuell stabil bleiben, verzeichnen die Mietpreise einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den letzten Jahren, was Eigentümern, die ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten oder verkaufen möchten, in eine gute Ausgangslage versetzt. Sie suchen derzeit eine Mietwohnung oder wollen eine Immobilie in Essen vermieten und möchten sich in dem Zusammenhang mehr über die Möglichkeiten einer Mietpreiserhöhung in Erfahrung bringen? Immobilienmakler Engel & Völkers Essen erklärt Ihnen in diesem Artikel, in welchen Fällen Eigentümer eine Mieterhöhung veranlagen können, welche Kappungsgrenzen es gibt und wann bei einer Neuvermietung eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegt
Arten von Mieterhöhungen und Kappungsgrenzen
Das Thema Mieterhöhung betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter von Immobilien in Essen. Mieterhöhungen lassen sich in 3 Gruppen kategorisieren:
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten
Die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist die häufigste Form der Mieterhöhung und kann mit der Erhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen kombiniert werden kann. Die ortsübliche Vergleichsmiete stellt den durchschnittlichen Mietpreis für Wohnungen in einer Gemeinde dar. Ein Blick auf die aktuellen Preise lohnt sich. Derzeit liegt der durchschnittliche Mietpreis für eine 30m2 Wohnung in Essen bei 11,03€ und für eine 60m2 Wohnung bei 8,16€ pro Quadratmeter. Im Jahr 2022 betrug die Miete für eine 30m2 Wohnung 9,62€ und für eine 60m2 Mietwohnung 7,63€ pro Quadratmeter. Eigentümer sind mit einem Mindestabstand von 15 Monaten berechtigt, den Mietpreis für Ihre Immobilie an das ortsübliche Niveau anzugleichen.
Beachten Sie jedoch, dass eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gilt, die festlegt, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 20% steigen darf. Wenn Eigentümer die Miete einer bestehenden Immobilie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen und später Modernisierungsarbeiten am Objekt durchführen, darf die Miete erneut erhöht werden.
Nachdem Sie beispielsweise Ihre alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ausgetauscht oder die Fenster erneuert haben, dürfen Sie die Miete Ihrer Immobilie erhöhen. In diesem Fall dürfen Vermieter die jährliche Miete bis zu 8% der Modernisierungskosten anheben. Die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie sind allerdings nicht auf den Mieter umlegbar und müssen abgezogen werden. Außerdem dürfen die Mieten modernisierter Wohnungen innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Ziel dieser Kappungsgrenze, die im Jahr 2019 eingeführt wurde, ist es, Mieter vor großen Mieterhöhungen, die in der Vergangenheit keine Seltenheit waren, zu schützen.
Vermieter können die Miete ihrer Immobilie in Essen auch aufgrund von gestiegenen Betriebskosten wie zum Beispiel Ausgaben für Strom, Wasser und Heizung erhöhen. Voraussetzung ist, dass der Mieter eine Inklusivmiete bzw. Bruttokaltmiete bezahlt, welche die Kaltmiete und die Betriebskosten beinhaltet. Bevor Sie eine Mieterhöhung veranlassen, lassen Sie sich von unseren Experten zu diesem Thema beraten. Immobilienmakler Engel & Völkers Essen informiert Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten zur Mieterhöhung und zu den Kappungsgrenzen, die Sie dabei berücksichtigen sollten. Sprechen Sie uns an!
Wann liegt eine Mietüberhöhung oder ein Mietwucher vor?
Im Fall einer Mietüberhöhung oder eines Mietwuchers wird eine Immobilie zu einem stark überhöhten Preis neu angeboten. Von einer Mietüberhöhung ist die Rede, wenn die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete die 20% Grenze überschreitet und es gleichzeitig ein limitiertes Angebot an vergleichbaren Immobilien in der Region gibt. In diesem Fall wird angenommen, dass der Vermieter die Wohnungsnot des Mieters, der keine Alternativen hat, bewusst ausnutzt.
Ein Mietwucher liegt vor, wenn die Miete einer neu vermieteten Immobilie mehr als 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die Zwangslage, die Unerfahrenheit oder das mangelnde Urteilsvermögen des Mieters ausgenutzt wird. Im Gegensatz zur Mietüberhöhung, die nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist der Mietwucher eine Straftat. Um solche Szenarien zu vermeiden, verlassen Sie sich bei der Suche nach einem passenden Mietobjekt oder der professionellen Vermietung Ihres Hauses auf Immobilienmakler Engel & Völkers Essen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres umfassenden Marktwissens bringen wir den passenden Mieter und Vermieter zusammen und unterstützen Sie vom ersten Gespräch über die Festlegung eines fairen Preises bis zum Abschluss des Mietvertrags.
Sie wollen eine Immobilie in Essen vermieten und benötigen mehr Informationen über das Thema Mieterhöhung und Kappungsgrenzen? Oder sind Sie hingegen Mieter einer Wohnung und möchten mehr über das Thema erfahren, um sich gegen zu hohe Mietforderungen abzusichern? Immobilienmakler Engel & Völkers Essen beantwortet gerne alle Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Experten vor Ort über unser Kontaktformular oder rufen Sie unter der Nummer +49 201 43 61 61 an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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