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Engel & Völkers Coburg
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W-02JVMU – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Dieter Haimann
EV Oberfranken Immobilien oHG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
32.551 m²Zustand
SanierungsbedürftigBaujahr
1692Energieausweis vorhanden
JaLichtenfels liegt im ältesten vorgeschichtlichen Siedlungsgebiet des Maintals und ist die Kreisstadt des Landkreises Lichtenfels. Die Stadt selbst zählt mittlerweile ca. 20.500 Einwohner. Früher war Lichtenfels ein Zentrum für den Korbhandel, heute hat sich Lichtenfels zu einem sehr attraktiven Wirtschaftsstandort für kleine, mittelständische und große Unternehmen entwickelt. Der Erfolg der Unternehmen spiegelt sich in der überdurchschnittlichen Beschäftigungsquote der Stadt wider. Lichtenfels ist durch die Anbindung der Autobahn A73 und die Bundesstraßen B303, B173 an das nationale Verkehrsnetz angebunden, zusätzlich ist der Stadtbahnhof ICE Haltestelle. Die nächstgrößeren Städte Coburg, Kronach und Bamberg werden in 20 – 30 Minuten mit dem Auto erreicht. Der Flughafen in der Metropolregion Nürnberg ist etwa 1 Stunde entfernt. Die Infrastruktur in Lichtenfels ist sehr gut ausgebaut. Zu den beliebtesten Ausflugszielen der Region zählen die Baudenkmäler Kloster Banz, die Wallfahrtsbasilika Vierzehnheiligen, Bad Staffelstein mit der Obermain-Therme und dem Staffelberg mit seiner beeindruckenden Aussicht auf das Maintal. Der Ortsteil Trieb ist mit der Geschichte des ehemaligen Zisterzienserklosters in Langheim, dem heutigen Klosterlangheim, eng verknüpft. Bis zur Säkularisation hatte die Abtei Langheim hier umfangreiche Besitztümer. Der bedeutendste Bau in Trieb, der auf Abt Gallus Knauer und seinen Baumeister Leonhard Dientzenhofer zurückgeht, ist der Nassanger.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.