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Engel & Völkers Heide
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W-02RVDF – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Susanne von Horsten
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Badezimmer
1Wohnfläche
151 m²Gesamtfläche
187 m²Grundstücksfläche
1.052 m²Garagen
2Garagen
1Stellplätze
2Baujahr
1985Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
115.8 kWh/m²aEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie wachsende Kreisstadt Heide ist mit ca. 21.000 Einwohnern das Zentrum Dithmarschens und beherbergt neben dem größten Marktplatz Deutschlands alle Annehmlichkeiten einer intakten Infrastruktur. „Marktstadt im Nordseewind“ – leben, wo andere Urlaub machen. Neben vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, ärztlicher Versorgung und Sportangeboten dürfen an dieser Stelle die Fachhochschule Westküste und das Westküstenklinikum Heide nicht unerwähnt bleiben. Das Objekt liegt in einem sehr begehrten Wohngebiet im Heider Osten, am Ende einer Sackgasse. Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen (Schwimmbad) sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Durch die optimalen Verbindungen Richtung Hamburg per Pkw über die A23 oder per Bahn über die Strecke Hamburg / Sylt (ca. 60 Minuten Fahrzeit) zählt diese attraktive Region zu der Metropolregion Hamburg und verbindet so zentrales Wohnen in ländlicher Umgebung.
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Markt 34, 25746, Heide
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.