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Engel & Völkers Viersen
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W-02TNVN – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Helmut Hetzel
EuV Niederrhein Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
2Wohnfläche
280 m²Stellplätze
1Baujahr
2024Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Wärmepumpe, FußbodenheizungDiese besondere, landschaftlich exzellent gelegene und denkmalgeschützte Hofanlage mit drei Wohneinheiten liegt inmitten von Feldern im weitläufigen Außenbereich von Tönisvorst. Auf dieser Hofanlage genießen Sie die Vorzüge eines idyllischen Standortes ohne „aus der Welt zu sein“. Die natürlich gewachsenen Orte Tönisvorst und Kempen mit sämtlichen Einkaufsmöglichkeiten und Schulen aller Schulformen/Kindergärten liegen jeweils ca. 3-5 km entfernt. Das Zentrum von Krefeld sowie die Düsseldorfer Innenstadt sind in weniger als 30 Minuten zu erreichen. Darüber hinaus erreichen Sie den Airport Düsseldorf, sowie den Airport Niederrhein (Düsseldorf-Weeze) in weniger als 30 Minuten bzw. in ca. 45 Minuten. Im näheren Umfeld stehen zahlreiche Sport- und Freizeiteinrichtungen z. B. für Golf, Hockey, Tennis, Reitsport und Schwimmen zur Verfügung.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.