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Engel & Völkers Bad Neuenahr-Ahrweiler
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W-02UNZY – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Ann Christin Wagner
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
90 m²Baujahr
2017Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisEndenergieverbrauch
64.6 kWh/m²aDiese Wohnung befindet sich in zentraler Innenstadtlage von Bad Neuenahr-Ahrweiler unweit des Kurparks. Die Stadt bietet zahlreiche Annehmlichkeiten und liegt in einem der schönsten Weinanbaugebiete Deutschlands, dessen Infrastruktur weitestgehend wiederhergestellt wurde. Lagedetails: - Supermärkte, Apotheken und Restaurants fußläufig erreichbar - Mode- und Fachgeschäfte, Baumärkte, Cafés & Restaurants - Filialen der Sparkasse, Post-und Volksbank - Großes Sportangebot der örtlichen Vereine - Parks, Tennisanlagen, Golfplatz, Kurpark und Spielcasino - Allgemeinmediziner, Augen- und Zahnärzte, Krankenhaus und mehrere Fachkliniken - Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen - Anbindung durch Bahnanschluss und ÖPNV-Linienbusse - Entfernung zur A61 rund 2 km - Gute Verkehrsinfrastruktur mit Verbindungen nach Bonn, Koblenz und Köln oder dem Flughafen Köln Bonn
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Rundum-Service
Telegrafenstraße 7, 53474, Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.