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Andreasvorstadt, Erfurt
Solide Erdgeschosswohnung mit Einbauküche in Nordparknähe
Preis
170.000 €
Die im Erdgeschoss (Hochparterre) gelegene Wohnung befindet sich in der beliebten Andreasvorstadt Erfurts, direkt am Gelände der BUGA. Insbesondere die hervorragende Infrastruktur mit allen Schulformen, der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten und der Nordpark mit einem großen Freibad machen die Lage besonders attraktiv. Das Wohnhaus besticht durch seine zentrumsnahe Lage und eine friedliche Hausgemeinschaft. Das um 1905 erbaute Haus wurde im Jahre 1994 komplett saniert. Im Jahr 2023 wurde die Fassade ertüchtig sowie das Treppenhaus, die Wohnungstüren und die Hauseingangstür erneuert. Die Gasetagenheizung ist noch von 1994. Die Wohnfläche von ca. 71 m² verteilt sich auf 2,5 Zimmer, eine Küche, ein Tageslichtbad mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss sowie den Flur. Die Wohnräume und die Küche sind mit Laminat oder Design-Vinyl-Belag ausgestattet; das Badezimmer ist zeitlos gefliest. Der vorhandene Einbauküche ist im Kaufpreis bereits enthalten! Abstellfläche und Stauraum bietet der zur Wohnung gehörige Kellerabteil. Der Hofbereich kann von allen Bewohnern des Hauses genutzt werden. Die Wohnung ist seit 01.07.2024 vermietet und erzielt eine Jahresnettokaltmiete von 8.640 Euro. Die Einheit wird derzeit als Ferienwohnung genutzt und untervermietet. Dies ist vertraglich vereinbart und erlaubt. Aufgrund der guten Vermietbarkeit ist diese Investition sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer interessant.
Objektart
Wohnung
Zustand
Gut
Zimmer
2.5
Badezimmer
1
Wohnfläche
71 m²
Bodenbelag
Laminat, Fliesen
Baujahr
1905
Energieeffizienzklasse
Energieausweis vorhanden
Ja
Art des Energieausweises
Energieverbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
112.7 kWh/m²a
Heizungsart
Heizkörper
Energieträger
Dezentrale Heizung, Gasheizung
Energieverbrauch enthält Heißwasser
Ja
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Anbieter:
EV Immobilien GmbH Jena
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Gemäß den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen dürfen wir bei einer Tätigkeit sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite jeweils nur Courtagen in gleicher Höhe verlangen. Da wir bzgl. des angebotenen Objektes sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite tätig werden, werden wir sowohl der Verkäufer- als auch der Käuferseite jeweils eine Courtage i. H. v. 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (in jeweils geltender Höhe berechnen; aktuell beträgt die Umsatzsteuer 19 %, sodass die Courtage insg. brutto 3,57 % des Kaufpreises beträgt). Diese Courtageansprüche unsererseits sind jeweils (der Verkäufer- und der Käuferseite gegenüber) verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzgl. des angebotenen Objektes. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.