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Engel & Völkers Warnemünde
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W-02WJJY – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Dörte Schümann
First Class Immobilien Rostock GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
65 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
1920Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisEndenergieverbrauch
101.8 kWh/m²aDeutsche Seebäder haben schon immer gelockt. Die hier angebotene Mietwohnung befindet sich in dem attraktiven Ostseebad Warnemünde. Freuen Sie sich auf den herrlich breiten Sandstrand, der sich von Markgrafenheide bis nach Diedrichshagen erstreckt. Zum unvergleichlichen Warnemünder Charme gehört die uralte Dorfstraße „Am Strom“ ebenso, wie die eleganten weißen Villen und Hotels in typischer Bäderarchitektur an der Promenade. Rostock und Warnemünde vereint das Flair einer Hansestadt, die Eleganz der Seebäder und die mondäne Yacht- und Wellnesskultur harmonisch. Auf dem weit ausgedehnten Rad- und Wanderwegenetz können Sie das großzügige Waldgebiet der Rostocker Heide erkunden. Auch Pferdeliebhaber und Golfer finden in unmittelbarer Nähe Möglichkeiten, sich Ihrer Beschäftigung zu widmen. Das Rostocker Stadtzentrum ist mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von ca. 20 Minuten gut zu erreichen.
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Alexandrinenstraße 102, 18119, Rostock-Warnemünde
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Büro Warnemünde, First Class Immobilien Rostock GmbH, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.