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Sulzfeld, Baden-Württemberg
Rarität: Bauplatz in Feldrandlage im Neubaugebiet von Sulzfeld
Preis
264.000 €
Zum Erwerb steht ein Grundstücks in dem erschlossenen Neubaugebiet von Sulzfeld. Attraktive Merkmale sind: - die direkte Randlage zum Feld - die Umgebung, im direkten Umfeld wurden bereits ansprechende Wohnhäuser gebaut - der Fernblick auf die Ravensburg. Die traumhafte Lage und die Größe des Grundstücks bilden die Basis für Ruhe und Erholung, oder auch für Gartenbetätigung oder Freizeitaktivitäten. Bebaubar nach Bebauungsplan "Kürnbacher Weg II" GRZ: 0,4 GFZ: 0,8
Ihr:e Expert:in: Werner Teufel
Engel & Völkers ID: W-02VUV4
Objektart
Grundstück
Grundstücksfläche
504 m²
Sulzfeld liegt inmitten der Hügellandschaft des Kraichgaus, eingebettet in den Naturpark Stromberg-Heuchelberg, ca. 45 km östlich von Karlsruhe und ca. 30 km westlich von Heilbronn. Das Grundstück liegt im Neubaugebiet "Kürnbacher Weg". Sulzfeld ist an die Kraichgaubahn Karlsruhe-Heilbronn angebunden. Mit der Bahnlinie S4 gelangt man in Richtung Karlsruhe sowie in Richtung Heilbronn. Bekannteste Sehenswürdigkeit ist die Ravensburg. Die auf einem Berg außerhalb des Ortes erbaute Burg ist ein beliebtes Ausflugsziel. Die Gemeinde bietet ein großes und abwechslungsreiches Angebot an Sport- und Freizeitaktivitäten an. Der Ort bietet eine gute Infrastruktur mit den wichtigsten Dingen für den täglichen Bedarf. Dennoch hat er seine traditionelle Eigentümlichkeit bewahrt. Durch diese Vereinbarkeit von Geschichte, Fortschritt und Natur schafft der Ort ein wunderbares Ambiente.
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Anbieter:
Wohnimmobilien Rhein-Neckar-Odenwald Koch GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages, des Objektnachweises und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.