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Engel & Völkers Fürth
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W-02OJVU – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Michael Motzek
EV Fürth GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
79 m²Zustand
Sehr gutParkplätze
1Baujahr
2019Energieausweis vorhanden
JaEndenergiebedarf
31 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisZentrumsnah und doch im Grünen: Nicht nur der Fürther Wiesengrund, der zu ausgiebigen Spaziergängen einlädt, die Nähe zur Rednitz, sondern auch das Fürther Schwimmbad “Fürther Mare” befinden sich nur kurze Laufwege entfernt und machen diese Immobilie zur perfekten innerstädtischen Adresse. Die helle Wohnung befindet sich im zentral gelegenen Fürther Stadtteil Hardhöhe und somit in der Metropolregion Nürnberg–Fürth–Erlangen. Die Städte der Metropolregion sind aufgrund ihrer guten Anbindung, über die Autobahnen A3, A73 oder die Südwesttangente, in nur wenigen Fahrminuten zu erreichen und machen diese Lage somit besonders attraktiv. Durch die erstklassige Infrastruktur eignet sich diese hervorragend für Stadtliebhaber, die Urbanität und beste Infrastruktur zu schätzen wissen, denn die Fürther Innenstadt, Schulen, Kindergärten, Ärzte, Banken, Einkaufsmöglichkeiten, sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
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Friedrichstr. 24, 90762, Fürth
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.