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Engel & Völkers Fehmarn
04371 8879030
W-02V8P5 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Rüdiger Müntz
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
110 m²Grundstücksfläche
550 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
2Baujahr
2009Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
126 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisRuhig - in einer der schönsten Straßen Fehmarns und zugleich die Nähe zum Zentrum und Hafen von Burg. Bäcker, Ärzte, Friseure, Gastronomie und Einzelhändler sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß erreichbar. Der Inselhauptort Burg ist mit ca. 6.000 Einwohnern der Mittelpunkt der Insel Fehmarn. Er bietet sowohl Einheimischen wie auch Urlaubern eine hohe Lebens- und Wohnqualität. Alle Geschäfte und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind vorhanden. Die historische Altstadt, die vielfältige Gastronomie und das große Serviceangebot machen Burg zur Wahlheimat vieler Insulaner. Der Hafen Burgstaaken und der Südstrand liegen in unmittelbarer Nähe des Objektes. Des Weiteren lassen sich auch alle anderen Strände Fehmarns und die landschaftlich schöne Umgebung mit Feldern und Wiesen von hier aus gut erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Breite Straße 16, 23769, Fehmarn
04371 8879030
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.