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Engel & Völkers Aurich
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W-02VOCU – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Milon Byckiewicz
Südliche Nordsee Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
3Badezimmer
2Wohnfläche
120 m²Grundstücksfläche
460 m²Zustand
TopGaragen
2Stellplätze
2Baujahr
2024Energieausweis vorhanden
In BearbeitungEnergieträger
WärmepumpeMoorhusen, ein charmantes Dorf in der Gemeinde Südbrookmerland im Landkreis Aurich, Ostfriesland, beherbergt etwa 1.400 Einwohner und liegt idyllisch etwa zehn Kilometer nordwestlich von Aurich und 13 Kilometer südöstlich von Norden. Von hier aus erreichen Sie beide Städte in ungefähr 15 Minuten, sei es mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fähranleger zu den sieben Ostfriesischen Inseln sind ebenfalls schnell erreichbar und bieten perfekte Ausflugsmöglichkeiten. Im Ort selbst finden Sie eine umfassende Infrastruktur vor, die von gut sortierten Einkaufsmöglichkeiten über Bildungseinrichtungen wie eine Haupt-, Real- und Grundschule bis hin zu medizinischen Versorgungseinrichtungen. Die größeren Nachbarorte Marienhafe und Moordorf erweitern das Angebot mit zahlreichen Fachgeschäften. Die frische Nordseeluft und die malerische Landschaft der umliegenden Geest-, Marsch- und Moorgebiete laden zu ausgedehnten Spaziergängen oder Fahrradtouren ein. Dank der günstigen geografischen Lage im Städtedreieck zwischen Aurich, Emden und Norden ist Moorhusen ein attraktiver Wohnort, der die Vorzüge ländlicher Ruhe mit hervorragender Anbindung kombiniert.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 2,50% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.