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Engel & Völkers Braunschweig
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W-02WR8N – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Janina Jahn
Engel & Völkers Braunschweig Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
84 m²Gesamtfläche
89 m²Stellplätze
1Baujahr
1995Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisEndenergieverbrauch
128.2 kWh/m²aDie Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrparteienhaus Stadtteil Melverode von Braunschweig. Es handelt sich überwiegend um ein Wohngebiet mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und kleineren Wohnanlagen. Der Stadtteil verfügt über eine sehr gute Infrastruktur mit zahlreichen Geschäften für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten und medizinischen Einrichtungen. Mehrere Buslinien und die Straßenbahnlinie 1 & 2 sorgen für eine direkte Verbindung zum Stadtzentrum und zu anderen Stadtteilen. Melverode bietet Zugang zu mehreren kleinen Parks und Grünflächen, die zum Spazierengehen Joggen oder einfach zum Entspannen einladen. Zwei der Hauptanziehungspunkte für Naherholung vor Ort sind der Süd- und der Heidbergsee. Eine gute Verkehrsanbindung zu den um liegenden Autobahnen ist gesichert So erreichen Sie schnell und unkompliziert die Städte Hannover und Berlin über die A2 Wolfenbüttel und die Harzregion über die A36 und die Stadt Wolfsburg über die A39.
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Steinweg 28, 38100, Braunschweig
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.