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Engel & Völkers Würzburg
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W-02WOYE – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Jonas Acar
Fuderer Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
87 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
1953Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Pellet-HeizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisGreußenheim, eine malerische Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg, bietet eine harmonische Kombination aus ländlichem Charme und guter Erreichbarkeit der Stadt Würzburg. Eingebettet in eine reizvolle Landschaft, lädt die Umgebung zu ausgedehnten Spaziergängen und Fahrradtouren ein. Die Gemeinde ist gut ausgestattet mit den wichtigsten Einrichtungen des täglichen Lebens. Es gibt Einkaufsmöglichkeiten, eine Grundschule sowie verschiedene Freizeitmöglichkeiten, die das Leben hier angenehm gestalten. Greußenheim zeichnet sich durch eine enge Gemeinschaft und eine familienfreundliche Atmosphäre aus. Ein angenehmes Merkmal von Greußenheim ist die gute Busverbindung nach Würzburg. Mehrmals täglich verkehren Busse, die eine bequeme und schnelle Anbindung an die Stadt ermöglichen. Dies ist besonders vorteilhaft für Pendler und Schüler. Die Fahrtzeit beträgt etwa 20 Minuten, wodurch man die vielfältigen Angebote Würzburgs – von der historischen Altstadt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu kulturellen Veranstaltungen – problemlos nutzen kann. Diese gute Verkehrsanbindung macht Greußenheim zu einem attraktiven Wohnort, der Ruhe und Natur mit der Nähe zu städtischen Annehmlichkeiten verbindet. Die Kombination aus idyllischer Lage und hervorragender Anbindung an Würzburg macht Greußenheim zu einer idealen Wahl für alle, die das Beste aus beiden Welten genießen möchten.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von jeweils 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.