Der Bundestag berät am Donnerstag, den 14. Mai 2020 abschließend über den Gesetzesentwurf zur deutschlandweit einheitlichen Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, bewertet das neue Gesetz positiv: „Die Gesetzesreform stärkt die Rolle des Immobilienberaters als neutraler und fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Die Teilung der Maklercourtage spiegelt diese wechselseitige Verpflichtung wider und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer.” Als Deutschlands größter bankenunabhängiger Immobilienmakler hat sich Engel & Völkers mit in der Verantwortung gesehen und die Debatte über die Gesetzesänderung von Beginn an konstruktiv begleitet. „Ich bin froh, dass es den Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss gelungen ist, bei der Frage der Nachweispflicht des Maklers über den Eingang des Provisionsteils des Verkäufers, eine praktikable Lösung zu finden“, so Kai Enders.