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Was Sie beim Kauf einer Immobilie in Portugal im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen beachten sollten:
Direktinvestition vs. Unternehmensstruktur:
o Direktinvestition: Bietet Einfachheit und eine mögliche Befreiung von der Kapitalertragssteuer, wenn sie in eine andere Immobilie zum gleichen Zweck reinvestiert wird.
o Unternehmensstruktur: Geeignet für unternehmerische Aktivitäten wie Airbnb, aber es ist Vorsicht geboten, wenn es sich um ein Steuerparadies handelt.
Steuern auf Erwerb und Besitz:
o Die Grunderwerbssteuer (RETT) und die Stempelsteuer belaufen sich auf 6,8 % (bzw. 8,3 % für Immobilien über 1 Million Euro) auf der Grundlage des Kaufpreises oder des steuerlich registrierten Wertes (TRV).
o Zu den zusätzlichen Kosten gehören Notar- und Registrierungsgebühren.
Jährliche Grundsteuer:
o Wird je nach Gemeinde auf den TRV mit einem Satz von bis zu 0,45 % erhoben.
Investieren Sie klug und lassen Sie sich individuell beraten:
o Berücksichtigen Sie Ihre Anlageziele, Ihren Wohnsitz und Ihre individuellen Umstände.
o Bevor Sie in portugiesische Immobilien investieren, sollten Sie sich unbedingt professionell beraten lassen.
Denken Sie daran, dass die Steuergesetze sehr komplex sein können, weshalb eine persönliche Beratung unerlässlich ist. Lassen Sie sich immer von einem Fachmann beraten, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Möchten Sie Ihren Wohnsitz in Portugal verkaufen? Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Portugal verkaufen, ist es wichtig, sich mit den Feinheiten der Kapitalertragssteuer vertraut zu machen. Im Folgenden finden Sie eine Aufschlüsselung der wichtigsten Punkte:
Kapitalertragssteuer für Residenten:
o Ab 2021 müssen Gebietsansässige nur noch 50 % ihres Gewinns aus dem Verkauf einer Immobilie versteuern.
o Für geerbte Immobilien gilt die gleiche Regel, wobei nur 50 % des Kapitalgewinns der Besteuerung unterliegen.
o Dieser Betrag wird zu anderen Einkünften addiert, um den anwendbaren IRS-Satz zu ermitteln.
Kapitalertragssteuer für in der Europäischen Union ansässige Personen:
o In der EU ansässige Personen zahlen eine Kapitalertragssteuer von 50 % auf der Grundlage von Grenzsteuersätzen zwischen 14,5 % und 48 %, zuzüglich einer Solidaritätssteuer von 5 %.
o Im Ausland erzielte Einkünfte werden ebenfalls berücksichtigt.
Kapitalertragssteuer für nicht in der Europäischen Union ansässige Personen:
o Nicht in der EU ansässige Personen, einschließlich nicht in Portugal ansässiger britischer Staatsbürger, unterliegen einem Pauschalsteuersatz von 28 % auf den gesamten Kapitalgewinn.
Strategien zur Vermeidung der Kapitalertragssteuer:
o Reinvestieren Sie den Verkaufserlös innerhalb von 36 Monaten nach dem Verkauf oder 24 Monate vor dem Verkauf in ein anderes ständiges Wohnobjekt.
o Immobilien, die vor 1989 erworben wurden, sind von der Kapitalertragssteuer befreit.
o Wenn die Person über 65 Jahre alt oder im Ruhestand ist und investiert, können die erzielten Kapitalgewinne innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf für eine Lebensversicherung, die individuelle Mitgliedschaft in einem offenen Pensionsfonds oder Beiträge zur öffentlichen Kapitalisierungsregelung verwendet werden.
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