Angekündigte Fördermaßnahmen der luxemburgischen Regierung für den Wohnungsbau! (02/2024)

Ende Januar 2024 hat die luxemburgische Regierung angekündigt, verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu ergreifne. Dazu gehören finanzielle Anreize für den Erwerb von Wohnungen zum Eigenbedarf und zur Vermietung. Der Fokus liegt auf:


  • mehr Angebot auf dem Wohungsmarkt zu schaffen
  • die Unterstützung des lokalen Bausektors
  • Unterstützung der Bürger beim Kauf oder der Anmietung


Steuerliche Anpassungen sind Teil dieser Initiative, darunter Erhöhungen der begünstigten Handlungen beim Wohnungskauf für den Eigenbedarf und die Einführung eines Steuerkredits für Vermieter.​


In diesem Jahr müssen auch  weniger Steuern auf den Mehrwert beim Verkauf einer Wohnung gezahlt werden, darunter eine  Reduzierung der Steuern, wenn eine Wohnung für  soziale Mietverwaltung genutzt wird, oder  Berufseinsteiger. Die Steuern auf den Mehrwert werden von  20 Prozent auf  10 Prozent gesenkt. Ab dem 1. Januar 2025 kehren die Steuern auf den Mehrwert wieder auf 20 Prozent zurück.

Claude Meisch, der DP-Wohnungsminister, plant eine Anpassung verschiedener Unterstützungen wie Mietzuschüsse und staatliche Garantien. Die beschleunigte Abschreibung für Neubauten wird wieder eingeführt, und der Verkauf von Wohnungen für soziale Mietverwaltung oder mit Energieklasse 1A+ bleibt steuerfrei.


Der Staat beabsichtigt, in den nächsten 3 Jahren 800 Wohnungen vom privaten Markt zu erwerben, um sie zu erschwinglichen Mieten anzubieten. Dies soll mit einem Budget von 480 Millionen Euro geschehen, während das Budget für öffentlich erschwingliche Wohnungen in den nächsten 2 Jahren knapp 1 Milliarde Euro beträgt.

Neben den kurzfristigen Maßnahmen, plant die Regierung auch eine nationale Konferenz zum Wohnungsbau. Diese wird am 22. Februar in Senningen mit Vertretern von Städten, Gemeinden und Gewerkschaft stattfinden. Die Konferenz wird sich auf langfristige Projekte konzentrieren, wie administrative Vereinfachungen und Prozeduren. Weitere Maßnahmen sollen bis zum Sommer bekannt gegeben werden.


Die strukturellen Maßnahmen, die die Regierung vorgestellt hat, beinhalten eine Erhöhung der Obergrenzen für Steuerabzüge um ein Drittel. Personen, die in den ersten 5 Jahren in einer Wohnung leben, können nun jährlich 4.000 Euro an Schuldzinsen abziehen, im Vergleich zu den bisherigen 3.000 Euro. Bewohner von Wohnungen der GLS (Gestion Locative Sociale) müssen auf 90 Prozent der Miete keine Steuern zahlen. Zusätzlich sind der Verkauf von Grundstücken durch öffentliche Bauträger wie die SNHBM und der Fonds du Logement steuerfrei.


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