Der Beruf des Immobilienmaklers ist oft mit der Vorstellung verbunden, dass es sich um einen einfachen und eintönigen Beruf handle, bei dem „schnelles Geld“ gemacht werden kann. Tatsächlich bietet er jedoch eine Fülle an Herausforderungen und viel Abwechslung. Der Beruf des Immobilienmaklers beschränkt sich nicht nur auf den Austausch mit Kunden, sondern befasst sich auch mit wirtschaftlichen Aspekten sowie mit den Grundlagen des Grundbuch-, Vertrags-, und Mietrechts und der Vermarktung von Immobilien.
Zunächst ist es wichtig zu unterstreichen, dass ein Immobilienmakler als Vermittlungsperson zwischen Verkäufern und Käufern fungiert und diese bei der Suche nach passenden Immobilien unterstützt, sowie den Kauf oder Verkauf koordiniert.
Laut dem ZGB (Art. 1754) ist eine Vermittlungsperson:
"… ist eine Person, die zwei oder mehr Parteien zum Abschluss eines Geschäfts zusammenbringt, ohne mit einer von ihnen durch ein Verhältnis der Zusammenarbeit, Abhängigkeit oder Vertretung verbunden zu sein.“
Die wichtigsten Aspekte der Maklertätigkeit sind somit:
Als unabhängiger Vermittler im Immobilienverkaufs- oder Kaufsprozess übernimmt der Immobilienmakler eine wichtige Rolle. Der Immobilienmakler muss neutral sein und darf keine Verbindung zu den beteiligten Parteien als Angestellter, Mitarbeiter oder Vertreter haben. Dafür wird die erfolgreiche Vermittlung angemessen entlohnt.
Die Kommission wird vom ZGB (Art. 1755) geregelt:
„Die Vermittlungsperson hat Anspruch auf eine Provision von jeder der Parteien, wenn das Geschäft aufgrund seiner Intervention zustande kommt".
Zudem muss laut dem Legislativdekret 59/2010, Art. 73 jede Person vor dem effektiven Beginn der Maklertätigkeit der territorial zuständigen Handelskammer mittels der sogenannten „Zertifizierten Meldung über den Tätigkeitsbeginn als Makler" gemäß MD 26.10.2011 erklären.
Der Makler ist dazu berechtig Vermittlungsfunktion in ganz Italien nachzugehen, darf diese jedoch nicht an Personen delegieren, die nicht bei der Handelskammer registriert sind. Vergehen bei der Ausübung der Tätigkeit oder Verstöße gegen gesetzliche Pflichten werden von der Disziplinarordnung für die Makler (Gesetz Nr. 39/1989, Ministerialdekret Nr. 452/1990 vom 26.10.2011) geregelt. Zudem ist die Vermittlungsperson verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Beruf des Immobilienmaklers eignet sich für alle, die eine Leidenschaft für Immobilien teilen und sich für den Kauf und Verkauf von Immobilien, sowie für die Vermietung von Immobilien interessieren. Der Beruf bietet zahlreiche Perspektiven und ist sehr vielseitig.
Im nächsten Artikel werden wir uns im Detail mit den Anforderungen, die man als angehender Immobilienmakler erfüllen muss, beschäftigen. Der Beruf des Immobilienmaklers beinhaltet nicht nur die Arbeit mit Immobilien, sondern auch die Arbeit mit Menschen und die Lösung von täglichen Herausforderungen und bildet damit den Grundstein für eine spannende und anspruchsvolle Karriere legt.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden die Sprachformen männlich, weiblich und verschieden (m/w/d) nicht gleichzeitig verwendet. Alle Hinweise auf Personen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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