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Lago Maggiore: was Sie vor dem Kauf eines “ersten Hauses” am Lago Maggiore wissen sollten

Wenn Sie daran denken, ein Haus am Lago Maggiore zu kaufen, dann müssen Sie wissen, dass es einige Steuervergünstigungen für Sie geben

 

Genau wie in Italien gibt es auch am Lago Maggiore die Eigenheimzulage, die von den Bürgern mit bestimmten Voraussetzungen benutzt werden kann. Das Ziel dieser Steuervergünstigungen ist, den Käufer eines Anwesens von den Steuern ein bisschen zu entlasten. 

 

EIGENHEIMZULAGE: WELCHE BEGÜNSTIGUNGEN UMFASST?
Wenn Sie nach Häusern zum Verkauf Lago Maggiore suchen, dann können Sie einige Steuervergünstigungen benutzen. Zuerst müssen Sie wissen, ob Sie das Haus bei einer Privatperson oder bei einer Firma kaufen. Im ersten Fall, handelt es sich um die folgenden Steuern:


  • die Proportionalstempelgebühr von 2%, anstatt von 9%; 
  • die Festhypothekensteuer von 50 Euros;
  • die Festkatastergebür von 50 Euros.


Wenn Sie bei einer steuerpflichtigen Firma kaufen, müssen Sie 4% MWSt, anstatt 10%, bezahlen, aber müssen Sie auch 600 Euros wie folgt eingeteilt ausgeben: 200 Euros für die Feststempelgebühr, 200 Euros die Festhypothekensteuer, 200 Euros für die Festkatastergebür. 

WIE BERECHNET MAN DIE STEUERN?

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus aber wissen nicht, wie die Steuersätze zu berechnen und wie Sie die Steuervergünstigungen benutzen können. 

Im Fall von steuerpflichtigen Firmen wird der Betrag der Steuer anhand von dem Verkaufspreis der Immobilie berechnet. Handelt es sich hingegen um einen Verkauf zwischen zwei natürlichen Personen oder handelt es sich beim Verkäufer um eine umsatzsteuerfreie juristische Person (z. B. Vereine und Stiftungen) und beim Käufer um eine natürliche Person, kann die steuerpflichtige Steuer nach dem sogenannten Preis - Wert System berechnet werden. Das letzte, das auf dem Katasterwert des Hauses und nicht auf dem Verkaufspreis berechnet wird - kann für den Käufer ein Vorteil sein.


WER KANN DIE EIGENHEIMZULAGE IN ANSPRUCH NEHMEN?

Der Käufer, der in der Gemeinde wohnt, in der sich das Haus befindet, oder der den Wohnsitz in den 18 Monaten nach der notariellen Urkunde dorthin verlegt, kann die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen. Um die Vorteile nutzen zu können, darf der Käufer noch keine andere Immobilie besitzen, d.h. er darf noch nicht von den Eigenheimzulage profitiert haben. Dies gilt auch für den Ehegatten. Es gibt jedoch eine alternative Möglichkeit: Sogar diejenigen, die bereits ein Haus besitzen, können ein neues kaufen, wobei sie die Steuervergünstigungen für den Kauf des ersten Hauses in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, das bisherige Haus wird innerhalb eines Jahres nach dem Neukauf verkauft.


STEUERVERGÜNSTIGUNGEN UND ZUBEHÖRE

Wenn das Haus, das Sie kaufen, über Zubehöre wie Garagen oder Keller verfügt, können diese auch die oben genannten Steuervergünstigungen nutzen. Diese Begünstigungen bestehen auch dann, wenn die Kaufurkunde von der des jeweiligen Hauses getrennt ist.


BEGÜNSTIGUNGEN NACH IMMOBILIENKATEGORIEN

Nur bestimmte Kategorien von Immobilien können Ermäßigungen für den Erstwohnsitz erhalten. Der zu berücksichtigende Parameter ist die Katasterkategorie. Diese Art von Konzessionen umfasst Bürgerhäuser (A / 2), preiswerte Häuser (A / 3), Siedlungshäuser (A / 4) und äußerst Siedlungshäuser (A / 5), Landhäuser (A / 6) und die für die Orte typischen Häuser (A / 11).


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