Entscheiden Sie sich für die Eröffnung eines Immobilien-Shops im Team, entsteht eine Situation, in der zunächst nicht geregelt ist, wie die Verantwortung für das neue Unternehmen zwischen den Gründern aufgeteilt wird. Damit es im Zweifelsfall nicht zu Unklarheiten oder internen Konflikten kommt, sollten Sie vorher eine Reihe von Absprachen treffen, um das Risiko solcher Situationen präventiv zu verringern. Wenn Sie sich mit Ihrem Mitgründer auf eindeutige Rahmenbedingungen Ihres gemeinsam geführten Immobilienmakler-Unternehmens verständigt haben, sollten Sie diese unbedingt schriftlich fixieren, um sich gegebenenfalls darauf berufen zu können, sollte es notwendig werden. Engel & Völkers stellt Ihnen nun die wichtigsten Aspekte vor, die Sie dabei berücksichtigen sollten.
Als geeigneter Ausgangspunkt bei der Planung Ihres gemeinschaftlichen Franchise-Unternehmens als Engel & Völkers Immobilienmakler empfiehlt es sich, festzulegen, wer welche Teilleistungen in das Teamvorhaben einbringt: Sie sollten eindeutige Verantwortungsbereiche, Tätigkeiten und Entscheidungsvollmachten zuteilen, damit es im Betriebsablauf nicht zu Überschneidungen kommt. Hier können Sie sich etwa die Frage stellen, wer für die Einstellung weiterer Mitarbeiter, wer für das Marketing und wer für die Buchhaltung zuständig sein soll. In diesem Zuge können Sie auch fixieren, mit welcher Investitionssumme sich jeder Geschäftspartner an der Gründung beteiligt – übernimmt jeder einen gleich großen Teil, oder entscheiden Sie sich für den Weg eines Hauptgründers, der den Großteil der Kosten übernimmt, während der andere Partner einen kleineren Beitrag leistet? Diese Überlegungen können für viele weitere Entscheidungen wegweisend sein!
Auf Basis der nun verteilten Verantwortungen können Sie mit Ihrem Mitgründer abstimmen, wie die Geschäftsanteile vergeben werden. In der Regel wird dies von der Aufteilung der Investitionssumme und den internen Funktionen der Geschäftspartner abhängig gemacht. Anhand dieser Anteilsvergabe richtet sich die Beteiligung an Ihren gemeinsamen finanziellen Unternehmenserfolgen als Immobilienmakler, auch im Falle eines Lizenzverkaufs oder der Unternehmenshaftung spielen die fixierten Anteile eine wichtige Rolle. Engel & Völkers empfiehlt: Gehen Sie so sorgfältig wie möglich vor, um alle denkbaren Situationen abzudecken, in denen die Anteilsverteilung wichtig werden könnte, und treffen Sie klare Regelungen für den Eintrittsfall.
Darüber hinaus sollten Sie zusätzliche Vorüberlegungen anstellen, die im Verlauf Ihrer gemeinsamen Immobilienmakler-Karriere relevant werden könnten. Dazu zählt beispielsweise eine Regelung für den Fall, dass sich ein Unternehmer frühzeitig aus dem Franchise-Geschäft zurückziehen möchte, der andere aber weiterhin dort tätig zu sein gedenkt. Auch weitere zeitliche und prozessbezogene Komponenten gilt es zu berücksichtigen: Für welchen Zeitraum ist die Zusammenarbeit zunächst geplant? Wann soll über eine mögliche Expansion nachgedacht werden, welche Voraussetzungen sind dazu nötig? Wieviel Zeit wird in welche betrieblichen Abläufe investiert?
Sicherlich kann nicht jede Eventualität Ihrer Franchise-Karriere vorab erkannt werden – mit unvorhersehbaren Herausforderungen umgehen zu können, zeichnet das erfolgreiche Unternehmer-Team aus. Dennoch hilft Ihnen eine umfassende Kooperationsplanung, Ihre Arbeit maßgeblich zu erleichtern, daher sollten Sie die Möglichkeit dazu so fokussiert wie möglich wahrnehmen.
Wenn Sie eine gemeinsame Karriere als selbstständige Immobilienmakler anstreben, teilen unsere Experten gerne unseren vertieften Erfahrungsschatz zum Thema Teamgründung mit Ihnen. Europaweit steht Ihnen bei uns eine attraktive Auswahl einzigartiger Lizenzgebiete zur Verfügung. Das Engel & Völkers Immobilien Franchise verhilft Ihrer Teamgründung zum Erfolg – bei Interesse freuen wir uns über Ihren Anruf unter der Nummer +49(0)40 36 13 10. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular ausfüllen, das Sie über den roten Button am rechten Bildschirmrand aufrufen können.